Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist wieder einmal Zeit für unsere Mitteilungen. Ich möchte diese Gelegenheit für einen kurzen Rückblick auf die Abschlussveranstaltung des Rerum Antiquarum Certamen nutzen.
Aus der zweiten Runde des RAC lagen ca. 80 eingereichte Hausarbeiten vor, deren Bewertung über die Teilnahme der Kandidaten am Abschlusskolloquium entschied. Die Bearbeitung der vorgegebenen Themen führte zu oftmals sehr beeindruckenden Fragestellungen und Kommentierungen durch die Schülerinnen und Schüler, die einmal mehr gezeigt haben, dass die Alten Sprachen mit ihren Themen das Potential aufweisen, positiv gestaltend in die heutige Gesellschaft hineinzuwirken.

Für einen reibungslosen Ablauf und eine insgesamt gelungene Veranstaltung an eindrucksvollem Ort sorgten die Organisatoren und die Auswahlkommission. Nochmals würdigen möchte ich die Arbeit der betreuenden Kolleginnen und Kollegen an den Schulen. Ein besonderer Dank gilt unserem Gastredner, Herrn Prof. Dr. Heiko E. von der Leyen, der in seinem Vortrag das Lebenswerk von Felix Jacoby und seiner Frau Margarethe, geb. von der Leyen, mit vielen privaten und historisch bewegenden Details gewürdigt hat.

Das RAC hat uns auch gezeigt, dass die in Niedersachsen geltenden Kerncurricula offenkundig dazu führen, dass unsere Schülerinnen und Schüler in Latein und Griechisch einen Qualitätsstandard erreichen können, der ihnen eine fundierte sprachliche und inhaltliche Auseinandersetzung mit antiken Texten ermöglicht.

Für die aktuell stattfindende Überarbeitung der Kerncurricula ist es das Ziel des NAV, die Kompetenzstandards zu sichern, aber auch dafür zu sorgen, dass Schülerinnen und Schüler mehr Vertrauen in ihre eigene Kompetenz erlangen, antike Texte sprachlich zu bewältigen. Der NAV plädiert für eine frühere und sorgfältigere Einführung in eine kompetente, d.h. zielführende und verantwortungsbewusste Nutzung von Hilfsmitteln wie Wörterbuch und Systemgrammatik – auch in Überprüfungssituationen. In der Konkurrenz zu Überprüfungen in anderen Fächern müssen die klassischen Sprachen bezüglich ihres eigenen Anspruchs an Überprüfungen vergleichbar bleiben. Gleichzeitig sollen unsere Schülerinnen und Schüler aber auch unter den gegenwärtigen schulischen Bedingungen dazu befähigt werden, weiterhin inhaltlich interessante und anspruchsvolle Texte bewältigen zu können. Dies fordert unser Selbstverständnis vom Bildungsgehalt der klassischen Sprachen.

Einen Beitrag zur Qualitätssicherung stellen auch die Latina dar. Niedersachsen hat seine dreistufigen Latina erhalten und so bleibt es weiterhin möglich, eine Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen herzustellen, über die kein anderes Fach in dieser Form verfügt. Die Latina entsprechen zudem der Erwartungshaltung der Schüler und Eltern, Leistungen bescheinigt zu bekommen, und dienen den anderen Fremdsprachen zunehmend als Muster dafür, eine Zertifizierung des erreichten Sprachniveaus in die Schule zu tragen.

Dies gilt natürlich auch für die Latinumsqualifikationen, die beim Erlernen von Latein als 3. Fremdsprache erworben werden. Durch den vierstündigen Profil- und Wahlunterricht ab Klasse 8 soll sichergestellt werden, dass unsere Schülerinnen und Schüler ohne Hektik in der Progression diese Bildungsstandards erreichen können.

Der Wahlunterricht in Stundentafel 1 lässt natürlich Raum, einen Lateinunterricht anzubieten, der nicht zu einer Latinumsqualifikation führen soll: Ein zweistündiger Latein-Wahl-Kurs ist durchaus möglich, kann in manchen Schulcurricula auch sinnvoll sein, führt aber nicht zu den KMK-Latina. Denn hierbei ist im Sinne der Vergleichbarkeit kein hinreichender Spracherwerb gewährleistet. Andererseits ist der Unterricht dann auch ohne KC-Bindung frei, Kompetenzen anders zu gewichten.

Überrascht hat uns in der neuen Verordnung über die gymnasiale Oberstufe in § 11.2 die Sonderregelung für Latein-Grundkurse, für die dort vier Stunden vorgesehen sind, wenn sie als Prüfungskurse angeboten werden.
Zwar hat der NAV in seiner Stellungnahme zum Änderungsentwurf der VO-GO vom 10.02.2016 im Rahmen der Anhörung darauf hingewiesen, dass der in Klasse 11 neubeginnende Lateinunterricht auch in der Qualifikationsphase als vierstündiger Grundkurs weitergeführt wird, damit weiterhin eine Abiturprüfung und so auch der Erwerb des Latinums möglich sind.
Die Vierstündigkeit für Latein-Grundkurse, in denen der Lateinunterricht aus Jahrgang 5, 6 oder 8 fortgeführt wird, ist aus unserer Sicht aber nicht notwendig und könnte vielmehr Schülerinnen und Schüler aufgrund der Mehrbelastung gegenüber anderen Fächern davon abschrecken, Latein fortzuführen. Häufig werden ja keine reinen gA-Prüfungskurse in Latein eingerichtet, sondern es sind auch oft Schülerinnen und Schüler nur wegen ihrer Belegverpflichtung oder aus Interesse am Großen Latinum in den Lateinkursen. Gerade für diese Schülerinnen und Schüler könnte die zusätzliche vierte Stunde eine unverständliche Mehrbelastung darstellen, auch wenn diese für die Prüflinge mehr Trainingsmöglichkeiten bedeutet.

Der NAV ist derzeit mit dem Kultusministerium im Dialog, um die für das Fach Latein beste Lösung zu erreichen.
In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir den Hinweis, dass der NAV im Ministerium und in der Politik als ein starker und gut organisierter Fachverband wahrgenommen und in Gesprächen durchaus gehört wird. Um unseren Einfluss noch weiter auszubauen, ist es wichtig, noch mehr Fachkolleginnen und Fachkollegen als Mitglieder zu gewinnen. Bitte helfen Sie mit und machen Sie in ihrer Fachgruppe für die Arbeit des NAV Werbung. Greifen Sie dazu auch gerne auf unseren überarbeiteten Flyer zurück, der in neuer Auflage ab November für Sie zur Verfügung steht.

Mit herzlichen Grüßen,
Stefan Gieseke

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