Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein großer Berg an Arbeit mit dem Abitur ist noch nicht ganz überschritten, dann nähert sich das Schuljahr aber schon mit rasanten Schritten den Sommerferien.
Zuvor wird aber im Juni noch die Ehrung der Landessieger im aktuellen Wettbewerbsdurchgang des RAC in der Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel stattfinden. Eine erfreuliche Anzahl von 214 Schülerinnen und Schülern hat in der Klausuraufgabe ein zweistelliges Ergebnis erzielt, von den angefertigten Hausarbeiten sind 57 mit gut oder sehr gut bewertet worden. Der letzten Runde, dem Kolloquium, werden sich 12 Kandidaten stellen dürfen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich allen an der Durchführung des Wettbewerbs beteiligen Kolleginnen und Kollegen für ihre Arbeit danken. Ich hoffe, dass alle Ihre Schülerinnen und Schülern Freude bei der Bearbeitung der einzelnen Aufgaben hatten. Für die Ehrung aller Wettbewerbsteilnehmer an ihren Schulen finden Sie in Kürze die Teilnehmerurkunden auf unserer Homepage.
Natürlich können Sie auch in diesem Jahr an Ihren Schulen wieder diejenigen Schülerinnen und Schüler, die die beste schriftliche Abiturprüfung in Latein bzw. Griechisch abgelegt haben und dabei eine zweistellige Note erreicht haben, in einem offiziellen Rahmen ehren und neben der Ehrenurkunde auch einen vom NAV finanzierten Buchpreis (in Höhe von 20 Euro pro Schule) überreichen. Ab Mitte Mai finden Sie die üblichen Urkunden auf der Homepage des NAV zum Download. Die Quittung über den Buchpreis reichen Sie bitte im Original bei unserem Kassenwart ein.
Für das kommende Schuljahr liegen nun beide KC in Latein und Griechisch auf dem nibis-Server in der Datenbank der curricularen Vorgaben (cuvo) zum Abruf bereit. Für die Stundenplanung wird aufgrund der aktuellen Änderung der VO-GO nun auch schwarz auf weiß Klarheit darüber bestehen, dass auch der fortgeführte Lateinunterrichts in der Einführungsphase und in den Q-Kursen auf grundlegendem Niveau ebenso dreistündig erteilt wird wie alle anderen Fremdsprachen auch (vgl. VO-GO § 11, Abs. 2, Satz 2 und Anlage 1, Fußnote 1 sowie Anlage 2, Fußnote 5). Einzig der im Jahrgang 11 neu beginnende Sprachenunterricht ist in den Jahrgängen 11 bis 13 vierstündig zu erteilen.
Sehr enttäuscht sind wir allerdings darüber, dass trotz unserer umfangreichen Anstrengungen, die Beschneidung der sprachlichen Bildung in der Einführungsphase zurückzunehmen, in § 8.3 der VO-GO keinerlei Änderung vorgesehen ist. Offenbar war die CDU als neuer Koalitionspartner der SPD nicht gewillt, ihre zuvor immer wieder bekräftigte Position durchzusetzen. Damit ist die letzte Chance vertan, den von Rot-Grün vorgenommenen sprachlichen Bildungsabbau noch vor dem Termin seiner erstmaligen Umsetzung wieder rückgängig zu machen. Es bleibt also nur zu hoffen, dass wenigstens die Schulvorstände verantwortungsvoll handeln und die Bedeutsamkeit der sprachlichen Bildung erkennen, so dass möglichst viele Schulen nach "Regelfall" kein die zweite Fremdsprache ersetzendes Wahlpflichtangebot einrichten.
Schließen möchte ich mit einem erfreulichen Ausblick auf das nächste Schuljahr, nämlich mit dem Terminhinweis auf den diesjährigen Landestag:
Am Freitag, 14.9.2018 – also auch in diesem Jahr wieder vor den Herbstferien –, wird das Alte Gymnasium in Oldenburg Gastgeber für den „Kleinen Landestag“ des NAV sein. Für den Hauptvortrag am Vormittag hat Herr Prof. Dr. Niklas Holzberg bereits zugesagt, uns etwas zu Homer vorzustellen. Am Nachmittag sind zwei Runden für die Arbeitskreise geplant mit Angeboten für Griechisch und Latein in gleicher Weise. Am besten notieren Sie sich den Termin schon gleich heute!
Herzliche Grüße
Stefan Gieseke